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Festlegungen des Jugendausschusses zum Spielbetrieb 2023/24

1. Für Kleinfeldspiele in der E-Jugend werden keine Schiedsrichter zentral angesetzt! Der Platzverein muss sich um einen geprüften Schiedsrichter selbst bemühen. Auf Antrag und auf deren Kosten können am Spiel beteiligte Gemeinschaften auch neutrale Schiedsrichter beim Schiedsrichterausschuss anfordern. Für alle AK ab der D-Jugend werden Schiedsrichter vom Schiedsrichterausschuss des KFV angesetzt.

2. Die Bildung von Spielgemeinschaften im Jugend-spielbetrieb ist auf Kreis- und Landesebene möglich. Hierbei ist der §11 der Jugendordnung des FSA zu beachten. Diese Spielgemeinschaften müssen in schriftlicher Form beantragt werden. Erst nach Zustimmung des Jugendausschusses ist die Startberechtigung gegeben. Der federführende Verein ist für die Einhaltung von Satzung und Ordnungen des FSA zuständig und haftet sportrechtlich für alle Mitglieder der Spielgemeinschaft.

3. Anträge zu Verlegungen von Pflichtspielen sind über das Modul „Spielverlegung“ online im DFBnet zu stellen. Anträge werden nur bearbeitet, wenn ein neuer Termin im Antrag angegeben ist und der Gegner zugestimmt hat. Spielverlegungen sind kostenpflichtig (20,- €), die Kopie der Einzahlungsquittung ist dem Antrag an den jeweiligen Staffelleiter beizufügen. Kostenfrei sind Spielverlegungen bei Terminen der Jugendweihe oder nachgewiesenen schulischen Aktivitäten, sowie bei Änderungen der Anstoßzeit am Spieltag. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Spielbeginn beim zuständigen Staffelleiter vorliegen. Nach Eingang des Antrages auf Spielverlegung und Zustimmung des Gegners wird das Spiel im DFBnet verlegt. Telefonische Absprachen zur Spielverlegung und Spielabsetzungen sind nicht zulässig.

4. In den Altersklassen A– bis E-Jugend werden die Kreispokalspiele mit Kreis- und Landesliga-Mannschaften durchgeführt. Pokalspiele werden im KO–System ausgetragen. Haben sich zwei Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft für das Viertelfinale qualifiziert, so müssen sie gegeneinander angesetzt werden. Bei Pokalendspielen auf neutralen Plätzen werden die anfallenden Schiedsrichterkosten je zur Hälfte von den beteiligten Mannschaften getragen.

5. Um Wettbewerbsverzerrungen im Nachwuchsfußball zu verhindern, wird folgendes festgelegt: Für einen Verein, der in einer Altersklasse und Spielklasse mit zwei Mannschaften am Spielbetrieb beteiligt ist, gilt die Jugendordnung des FSA, §7, Absatz 1, 2 und 3:

1. Junioren können in ihrem Verein jeweils auch in der nächsthöheren Altersklasse gemäß § 4 Ziffer 4 dieser Ordnung eingesetzt werden. Bei Einsätzen eines Juniors in Verbindung mit einem Wechsel der Altersklasse gemäß § 4 dieser Ordnung gelten keine Wartefristen.

2. In Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften dürfen in den Altersklassen A- bis C-Jugend nicht mehr als drei Junioren bzw. in den Altersklassen D-Jugend abwärts nicht mehr als zwei Junioren aus höherklassigen Mannschaften derselben Altersklasse eingesetzt werden. Junioren in diesem Sinne sind Spieler, die im laufenden Spieljahr in mindestens 50 % der Pflichtspiele einer höherklassigen Mannschaft ihrer Altersklasse Einsatz kamen. Einsätze in verschiedenen höherklassigen Mannschaften ihrer Altersklasse werden summiert. Ausgefallene oder abgebrochene Pflichtspiele zählen erst mit ihrer rechtsgültigen Spielwertung hinzu. Maßstab der Ermittlung des prozentualen Einsatzes ist der Zeitraum vom Saisonbeginn (01.07.) bis zum Vortag des Spiels der unterklassigen Mannschaft der entsprechenden Altersklasse.

Beim Einsatz eines Spielers einer höherklassigen Mannschaft in einer niederklassigen gilt eine Wartefrist von zwei Tagen, beginnend mit dem Tag nach dem Spiel der höherklassigen Mannschaft. An den letzten vier Spieltagen nach Rahmenterminplan der niederklassigen Mannschaft beträgt die Schutzfrist zehn Tage. Der Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft ist immer ohne Wartefrist möglich.

3. Minderjährige dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflichtspiel, Freundschaftsspiel bzw. Turnier zum Einsatz kommen.“

6. In der Altersklassen C wird im Spieljahr 2022/23 eine Spielunion mit dem Stadtfachausschuss (SFA) Magdeburg durchgeführt. Die Leitung liegt in der Hand des SFA Magdeburg. In der Altersklasse B werden im Spieljahr 2022/23 eine Spielunion mit dem KFV Börde (TSG Grün-Weiß Möser II sowie Spg. Niegripp/Hohenwarthe) und der Staffel Salzlandkreis/Magdeburg (Spg. Gommern/Karith/Pretzien II) durchgeführt, wobei der KFV Börde bzw. der Salzlandkreis die Leitung der Spielunion übernehmen. Zu allen Heimspielen im Jerichower Land werden Schiedsrichtern durch den Schiedsrichterausschuss des KFV JL angesetzt.

7. Entsprechend der Jugendordnung des FSA vom 01.07.2023, §14, Ziffer 3 gilt für den Spielbetrieb im KFV–Bereich Jerichower Land, dass in den Altersklassen E- und DJunioren die Zahl der zum Einsatz kommenden Auswechselspieler auf 8 Spieler erweitert wird.

8. Bis einschließlich der Altersklasse E-Jugend wird der Elektronische Spielbericht (ESB) verwendet. Bei Ausfall des ESB ist der Ersatzspielbericht zu verwenden (siehe Download).

9. Fair-Play-Liga 

 Die Spiele der Fair-Play-Liga F- und G-Jugend finden in Turnierform statt. Am jeweiligen Spielwochenende finden Turniere mit den gemeldeten Mannschaften statt. Der normale Kleinfeldplatz wird auf jeder Seite in der Breite auf 10 Meter verkleinert. Es wird 1:6, mit einem Torwart und 6 Spielern, auf 5x2 Meter Toren gespielt. Die Spielzeit beträgt einmal 15 Minuten, bei Turnieren mit 6 Mannschaften jeweils 10 Minuten. Wo die Möglichkeit besteht, kann auf zwei Feldern gleichzeitig gespielt werden. Die Spielfeldgröße darf in der AK G- und F- Jugend 45x30 Meter nicht überschreiten. Das Auswechseln kann beliebig erfolgen. Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt, beide Betreuer/Trainer greifen nur dann ein, wenn sich die Kinder nicht einigen können. Es erfolgt keine Spielwertung und keine Platzierungen. Es wird bei jedem Spiel ein Spielbegleiter eingesetzt, der das Spiel beginnt und beendet, des Weiteren nach Torerzielung das Spiel freigibt und bei Foulspielen eingreift, bei dem sich beide Trainer nicht einig sind. Dieser Spielbegleiter kann ein junger Schiedsrichter des gastgebenden Vereins sein oder ein Übungsleiter/Trainer, der gerade spielfreien Mannschaft. Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer undFans einen Abstand von mindestens 15 Meter zum Spielfeld einhalten. Bei jedem Turnier muss von den beteiligten Mannschaften ein Spielformular ausgefüllt werden, das nach dem Turnier dem Staffelleiter zuzusenden ist. Die Spiele der FairPlay Liga sind Pflichtspiele nach §11 der Spielordnung des FSA. Mit der Meldung der Mannschaften verpflichtet sich der jeweilige Verein an den Turnieren teilzunehmen.

In der Hinrunde sind noch keine Spielerpässe Pflicht. Ab dem 1. Dezember 2023 sind bei allen Pflichtspielen Spielerpässe in der AK F-Jugend Pflicht! In der AK G-Jugend werden Spielerpässe empfohlen, sind jedoch keine Pflicht. Die Fairplay-Turniere der F- und G-Jugend sind auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.

10. Entsprechend der Spielordnung sind Freundschaftsspiele von der Heimmannschaft anzumelden. Im Kreis- und Landesmaßstab spielende Gemeinschaften des JL melden bitte zentral mindestens 5 Tage vorher an den DFBnet-Beauftragten (J.Schulze) mit folgenden Angaben ihre Spiele an:

- Spieltag und Anstoß, Spielort

- beteiligte Vereine mit Spielklassenangabe (bitte beachten, ob I. oder II. MS)

- vorgesehener Schiedsrichter bzw. neutraler Schiedsrichter erwünscht.

Diese Spiele werden ebenfalls im DFBnet dargestellt und die übrigen Beteiligten (Staffelleiter, SR-Ansetzer) darüber verständigt. Auch hier sind die ESB zu verwenden.

Im KFV Jerichower Land gibt es keine Zulassung zur Durchführung von Pflichtfreundschaftsspielen.

11. Bei Ehrungen auf Großfeld und auf verkürztem Großfeld werden 18 Medaillen und auf Kleinfeld 16 Medaillen pro Mannschaft zur Verfügung gestellt.

12.  Aufstiegsregelungen:

  • D-Jugend: Der Kreismeister steigt in die Landesliga auf, sollte dieser verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
  • C- Jugend: Die bestplatzierte Mannschaft des Jerichower Landes in der Spielunion mit dem SV Magdeburg steigt in die Landesliga auf. Sollte diese verzichten, werden die nächstplatzierten Mannschaften nach Reihenfolge nachrücken.
  • B-Jugend: Die zweiten Mannschaften von der TSG Grün-Weiß-Möser II und der Spg. Gommern/Karith/Pretzien II sind nur dann aufstiegsberechtigt, wenn die jeweilige erste Mannschaft in die Verbandsliga aufsteigt. Sollte keine der beiden Mannschaften in die Verbandsliga aufsteigen, so hat die Spg. Niegripp/Hohenwarthe das Aufstiegsrecht. Sollte eine der beiden oben genannten Mannschaften in die Verbandsliga aufsteigen, so findet ein zwischen der jeweiligen zweiten Mannschaft und der Spg. Niegripp/Hohenwarthe ein Ausscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Sollten beide oben genannten Mannschaften in die Verbandsliga aufsteigen, so findet ein Aufstiegsturnier mit den drei Mannschaften auf Kreisebene auf neutralem Platz statt. Dieses Ausscheidungsturnier wird im Modus jeder-gegen-jeden mit einer Spielzeit von 40 Minuten pro Spiel ausgetragen.

13. Des Weiteren gelten alle bestehenden Satzungen und Ordnungen des FSA.

Stichtage für das Spieljahr 2023/24 im Nachwuchsbereich:

A - Junioren: 01.01.2005

B - Junioren: 01.01.2007

C - Junioren: 01.01.2009

D - Junioren: 01.01.2011

E - Junioren : 01.01.2013

F - Junioren : 01.01.2015

G - Junioren : 01.01.2017

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:15 Uhr